Barrierefreiheitserklärung karlsruhe.de
Die Stadt Karlsruhe versucht ihre Webseite und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetztes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Karlsruhe.de ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.
Diese Erklärung wurde am 3. September 2020 erstellt und am 21. November 2023 überarbeitet. Die Erklärung beruht auf einer Bewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffe 2 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO), die vom Presse- und Informationsamt der Stadt Karlsruhe beauftragt und gemäß der Norm BITV/EN 301 549-Test durchgeführt wurde . Die Erklärung wurde zuletzt am 2. Mai 2023 überprüft
Wenn Ihnen etwas auffällt, das nicht barrierefrei oder schwer verständlich ist, können Sie uns dies gerne mitteilen. Benutzen Sie dafür folgende E-Mail-Adresse: online-team(at)pia.karlsruhe.de. Diese Mitteilung geht direkt an das Online-Team des Presse- und Informationsamts und wird von dort an die zuständige Person weitergeleitet
Um zu gewährleisten, dass die Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Karlsruhe wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls die Stadt Karlsruhe nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG_DVO vorgesehene Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die/den kommunale(n) Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG ) und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Poststelle@bfbmb.bwl.de
0711 279-3360
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragte(n) für Belange von Menschen mit Behinderung können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 L-BGG wird hingewiesen.
Bedienungshinweise
Die meisten Browser unterstützen direkte Sprünge zu bestimmten Links mit Hilfe von Tastenkombinationen, sogenannten "Accesskeys". Die folgenden Accesskeys sind einheitlich auf karlsruhe.de verfügbar:
0 = eine Ebene höher
1-9 = einzelne Navigationspunkte
a = Startseite
b = Sprung an den Anfang der Seite
d = Hinweise zu Datensicherheit und Datenschutz
h = Hilfe
i = Impressum
Diese Auflistung müssen Sie sich nicht merken. Beim Überfahren eines Links, der mit einem Accesskey hinterlegt ist, erscheint beispielsweise der folgende Hinweistext (sog. "Tooltip"): "Nach oben zum Seitenbeginn [b]". Das "b" in der eckigen Klammer ist der Accesskey.
Zu beachten ist, dass die verschiedenen Browser unterschiedliche Tastenkombinationen für die Betätigung der Accesskeys verwenden:
Firefox
Alt+Shift+Accesskey drücken
Edge, Google Chrome
Alt+Accesskey drücken
Opera (ab Version 15+)
Alt+Accesskey drücken
Safari
Alt+Accesskey drücken
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt nicht für mobile Anwendungen der Stadt Karlsruhe.
Alle Seiten haben in den Metadaten spezielle Links auf Startseite, Impressum, Hilfe sowie sämtliche Sprachversionen (soweit vorhanden), um die Navigation insbesondere mit Textbrowsern und Bildschirmlesegeräten zu unterstützen.
Die Seiten enthalten versteckte Links zur Navigation, zum Hauptinhalt und zur Suchmaschine.
Die Seiten sind grundsätzlich inhaltlich strukturiert (semantic markup). Mit Browsern, die eine Navigation entlang der Überschriften ermöglichen (z.B. Jaws), können die Seiten so schnell überflogen werden.
In Datentabellen sind Spalten und Zeilen entsprechend ausgezeichnet, um Bildschirmlesegeräten eine angemessene Zuordnung zu erlauben. Wo notwendig, haben Tabellen eine Überschrift (caption) und eine Inhaltsbeschreibung.
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