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Benutzungsordnung

Die Benutzungsordnung regelt, in welcher Weise die Stadtbibliothek Karlsruhe genutzt werden darf und welche Rahmenbedingungen für alle Besucherinnen und Besucher gelten.

Benutzungsordnung

zur Benutzungsordnung 613 KB (PDF)

Eine englische Version folgt in Kürze.

Änderungen in der Benutzungsordnung

Ab 1. Januar 2026 treten mehrere Anpassungen in der Benutzungsordnung in Kraft, die sowohl finanzielle Aspekte als auch Vergünstigungen für bestimmte Nutzergruppen betreffen. Das Benutzungsentgelt für Vollzahler wird auf 25 Euro angehoben, während Ermäßigungsberechtigte künftig 16 Euro zahlen. Gleichzeitig steigt das tägliche Verzugsentgelt für Medien auf 0,50 Euro pro Tag. Im Gegenzug entfällt die bisherige Staffelung bei den Kosten für Erinnerungsschreiben, was zu einer vereinfachten und transparenteren Gebührenstruktur führt.

Junge Erwachsene können die Angebote künftig bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres kostenfrei nutzen. Auch für Kinder gibt es eine Neuerung – die zusätzliche Gebühr für die DVD-Ausleihe entfällt vollständig.

Mit der Weiternutzung der Stadtbibliothek Karlsruhe ab dem 1. Januar 2026 nehmen Sie automatisch die neue Benutzungsordnung an. Sie müssen nichts weiter unternehmen.

Und dennoch - Bibliotheken zahlen sich aus. Wie viel ist ein Bibliotheksausweis wert? Das erfahren Sie im Bibliothekswertrechner

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76133 Karlsruhe

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